vorläufige Dienstenthebung

vorläufige Dienstenthebung
vorläufige Dienstenthebung,
 
eine in den Disziplinarordnungen des Bundes und der Länder bei Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten oder Soldaten vorgesehene mögliche Maßnahme. Zuständig zur Dienstenthebung ist die Behörde, die das Verfahren einleitet. Sie kann gleichzeitig mit der Dienstenthebung oder später die Einbehaltung eines Teils der jeweiligen Dienstbezüge anordnen, höchstens jedoch die Hälfte, wenn im Verfahren voraussichtlich auf Entfernung aus dem Dienst oder Aberkennung des Ruhegehalts erkannt werden wird. Bei Soldaten kann mit der Dienstenthebung das Verbot, Uniform zu tragen, verbunden werden.

Universal-Lexikon. 2012.

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