vorläufige Dienstenthebung
- vorläufige Dienstenthebung
vorläufige Dienstenthebung,
eine in den Disziplinarordnungen des Bundes und der
Länder bei
Einleitung eines förmlichen
Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten oder Soldaten vorgesehene mögliche Maßnahme. Zuständig zur Dienstenthebung ist die
Behörde, die das Verfahren einleitet. Sie kann gleichzeitig mit der Dienstenthebung oder später die Einbehaltung eines Teils der jeweiligen
Dienstbezüge anordnen, höchstens jedoch die Hälfte, wenn im Verfahren voraussichtlich auf
Entfernung aus dem Dienst oder
Aberkennung des Ruhegehalts erkannt werden wird. Bei Soldaten kann mit der Dienstenthebung das Verbot,
Uniform zu tragen, verbunden werden.
Universal-Lexikon.
2012.
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